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Qualität wird im Schweizerischen Gesundheitswesen sehr gross geschrieben. Die Kantone dürfen schon heute Mindestfallzahlen für Spitäler vorschreiben und sogar auf der Ebene des einzelnen Operateurs ist die Festsetzung einer solchen Untergrenze zulässig. 

Dass der ambulante Bereich immer wichtiger wird, ist ein alter Zopf und dass die Thematik der Mindestfallzahlen auch hier irgendwann aufs Tapet kommt, war absehbar. Jüngst haben sich verschiedene Akteure zu Wort gemeldet: Für den Zürcher Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger ist es gut vorstellbar, dass der Erfahrungshintergrund über die Zulassung mitentscheiden wird. Der Präsident des Dachverbandes chirurgischer und invasiv tätiger Fachgesellschaften und –gruppierungen, Josef E. Brandenberg, geht das zu wenig weit – er befürwortet den kombinierten Einsatz von Mindestfallzahlen mit Höchstraten punkto Infektionen und Komplikationen.

 

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Quelle: https://bit.ly/2zVvAqL

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