In der Schweiz ist für folgende Kategorien festgelegt, welches Spital entsprechende Eingriffe durchführen darf und welches nicht:
Pankreasresektion
Leberresektion
Oesophagusresektion
Komplexe bariatrische Operationen
Tiefe Rektumresektion
Jeder Kanton führt diesbezüglich eine eigene Spitalliste. Im Kanton Thurgau beispielsweise dürfen Eingriffe der Bariatrischen Chirurgie nur durch die Spital Thurgau AG durchgeführt werden. Zusätzlich hat der Kantonsärztliche Dienst entschieden, dass bestimmte Einzelleistungen in St. Gallen, Zürich oder Bern erbracht werden.
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