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Bern, 9. Oktober 2025 – Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat sich in den letzten Jahren intensiv für einen fairen und rechtmässigen Marktzugang im Gesundheitswesen eingesetzt. Mit zwei aktuellen Urteilen hat das Bundesgerichtdiese Bemühungen deutlich gestützt.

Der Kern der Entscheide

Das Binnenmarktgesetz (BGBM) garantiert Dienstleistern, dass sie ihre rechtmässig ausgeübte Tätigkeit aus einem Kanton auch in anderen Kantonen anbieten dürfen – das sogenannte Herkunftsprinzip. Dieses Prinzip wurde jüngst im Bereich der Spitex-Dienste (häusliche Pflege) und bei Hebammen bestätigt.

Im Fall Waadt wurde festgestellt, dass Spitex-Organisationen Anspruch auf interkantonale Tätigkeit haben, wenn sie im Herkunftskanton ordnungsgemäss zugelassen sind. Und im Fall Luzern entschied das Bundesgericht, dass keine zusätzlichen Gebühren für eine zweite Berufsausübungsbewilligung verlangt werden dürfen – der Marktzugang müsse einfach, rasch und kostenlos erfolgen.

Auswirkungen auf Ärztinnen und Ärzte

Diese Rechtsprechung hat weitreichende Konsequenzen – auch für Ärztinnen und Ärzte, die eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) besitzen:

  1. Freier Marktzugang zwischen Kantonen:
    Wer in einem Kanton eine gültige Berufsausübungsbewilligung hat, kann sich grundsätzlich auf das BGBM berufen, um in einem anderen Kanton tätig zu werden – ohne ein neues, langwieriges oder teures Bewilligungsverfahren durchlaufen zu müssen.

  2. Kostenfreiheit:
    Zusätzliche Gebühren für Zweitbewilligungen sind nach der neuen Rechtsprechung nicht zulässig. Das entlastet Ärztinnen und Ärzte finanziell und administrativ.

  3. Klarheit für die Praxis:
    Kantone, die weiterhin Hürden aufbauen, verstoßen gegen das Binnenmarktgesetz. Ärztinnen und Ärzte können sich in solchen Fällen direkt auf die Garantien des BGBM berufen und notfalls rechtlich dagegen vorgehen.

Fazit

Die Urteile des Bundesgerichts stärken die interkantonale Freizügigkeit im Gesundheitswesen. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das weniger Bürokratie, tiefere Kosten und mehr Mobilität – ein wichtiger Schritt hin zu einem einheitlichen, offenen Gesundheitsmarkt in der Schweiz.

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