Eine der Aufgaben der Politik ist es, Forderungen an die Regierung zu stellen. Dies taten zwei Kantonsratsmitglieder des Kantons Bern im Juni denn auch, indem sie vom Regierungsrat forderten, eine Obergrenze für Chefarztlöhne in Spitälern zu bestimmen. Sie monierten, diese seinen stark überhöht.
Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort jedoch fest, dass die Spitäler gemäss Spitalversorgungsgesetz nach unternehmerischen Grundsätzen zu führen sind und daher die Abgeltung der Chefärzte in deren Kompetenz liegt. Er befürchtet zudem einen Qualitätsrückgang und Reputationsverluste durch Abwanderung, falls eine Lohnobergrenze im Kanton als einseitige Massnahme eingeführt würde.
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