Ärztezuwanderung Schweiz

Der Trend, dass Ärztinnen und Ärzte mit einem deutschen Diplom in der Schweiz

beruflich Fuß fassen, ist nach wie vor ungebrochen. Wer in der Schweiz seine Karriere vorantreiben möchte, sollte idealerweise eine langfristige Festanstellung anstreben.

Die Ärzteschaft in der Schweiz wird im Durchschnitt nicht nur älter und weiblicher, sondern auch internationaler. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischen Diplom nimmt jährlich zu. Aktuell arbeiten in der Schweiz 39.222 Ärztinnen und Ärzte. Der Anteil der Medizinerinnen und Mediziner mit ausländischem Diplom betrug nach den neuesten Zahlen des Berufsverbands der Schweizer Ärzte FMH im letzten Jahr 38,4 Prozent. Dies entspricht einem Zuwachs von 720 Personen oder 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Den größten Anteil unter den ausländischen Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz stellen weiterhin die Deutschen mit 51,8 Prozent, gefolgt von Italien (9,2 Prozent), Frankreich (7,2 Prozent) und Österreich (6,0 Prozent). Besonders hoch ist der Anteil ausländischer Ärztinnen und Ärzte im Spitalsektor, wo er fast 41 Prozent erreicht.

Während die Arztdichte in Großstädten wie Zürich oder Basel hoch ist, kämpft auch die Schweiz mit einem Ärztemangel, insbesondere in der Grundversorgung auf dem Land. Besonders gefragt sind Hausärzte, Kinderärzte, Internisten, Gynäkologen und Geriater. Kliniken suchen zudem vermehrt nach Spezialisten in den Bereichen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Onkologie.

Für Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland ist die Arbeit in der Schweiz auch attraktiv, weil die medizinischen Hochschulen dort nicht genügend Absolventen hervorbringen, um den Bedarf zu decken. Neben den sprachlichen Vorteilen locken zudem attraktive Vergütungen ohne Deckelung und Leistungsbegrenzung, hohe Klinikbudgets, eine hohe Personaldichte, flache Hierarchien, geregelter Freizeitausgleich bei Überstunden und ein im Vergleich zum deutschen Gesundheitssystem geringerer administrativer Aufwand.

Es ist zu beachten, dass es in der Schweiz kantonale Unterschiede bei den Gehältern gibt, ebenso wie Unterschiede abhängig von der Fachrichtung, der Berufserfahrung und der Größe der Klinik. Auch die Besteuerung variiert von Kanton zu Kanton. Im Durchschnitt liegen die Netto-Einkommen in der Schweiz jedoch etwa 30 Prozent höher als in vergleichbaren Positionen in Deutschland, wobei die höheren Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden müssen.

Ein häufiger Stellenwechsel wird in der Schweiz nicht gern gesehen. Wer seine Karriere vorantreiben möchte, sollte möglichst langfristig an einer Klinik bleiben. Experten empfehlen eine mindestens fünfjährige Festanstellung. Die Zugangsvoraussetzungen für deutsche Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel kein Hindernis, da die Arztdiplome aus Deutschland und der Schweiz als gleichwertig anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines deutschen Arztdiploms ist die Medizinalberufekommission (MEBEKO) in Bern. Die Anerkennung kostet zwischen 800 und 1000 CHF und kann bis zu drei Monate dauern.

Wir als Personalvermittler stehen solchen Ärzten gern jederzeit zur Seite und wir übernehmen den Bewerbungsprozess für diese Ärzte. Dabei profitieren sie von vertieften Branchenkenntnissen, zahlreichen Hintergrundinformationen und einem sehr breiten Netzwerk, das die Clickjob Meyer AG seit 2003 erlangt hat.

Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz in eigener Praxis selbstständig tätig sein möchten, sowie angestellte Führungskräfte in Gesundheitseinrichtungen, die die fachliche Verantwortung für die korrekte Berufsausübung ihrer Mitarbeitenden tragen, müssen eine Berufsausübungsbewilligung beim zuständigen Kantonsärztlichen Dienst beantragen. Voraussetzung für diese Bewilligung ist die Anerkennung des Diploms durch die MEBEKO, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache. Grundsätzlich müssen alle Personen im entsprechenden Fachgebiet, in welchem sie zulasten der OKP tätig sein möchten, über drei Jahre an einer dafür schweizerischen anerkannten Weiterbildungsstätte tätig gewesen sein. Seit dem 18. März 2023 können in bestimmten Fachgebieten auch ohne drei Jahre Tätigkeit an einer schweizerischen Anerkennungsstätte mit einer sogenannten Ausnahmezulassung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung tätig sein. Dies sind Ärztinnen und Ärzte mit einem anerkannten Weiterbildungstitel in Allgemeiner innerer Medizin oder aber als Praktischer Arzt/Praktische Ärztin oder des Weiteren für Personen mit Tätigkeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendmedizin. Für die übrigen Ärzte und Ärztinnen greift der sogenannte Ärztestopp und es ist keine Aufnahme möglich.

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