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Der Zugang zum Schweizer Gesundheitssystem: Eine kurze Erklärung

In der Schweiz müssen alle Bürger, sowohl Einheimische als auch Zugezogene, zwingend bei einer Krankenversicherung angemeldet sein. Neuankömmlinge müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in der Schweiz bei einer Krankenkasse anmelden, die Zahlung erfolgt dann rückwirkend ab der Ankunft. 

Die monatlichen Beitragskosten variieren je nach Kanton und Krankenkasse, der Versicherte kann jedoch auch weitere Anpassungen vornehmen, die die Höhe des monatlichen Beitrages beeinflussen: Jede Versicherung gibt den Kunden die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Franchisen auszusuchen, die zwischen 300CHF und 2500CHF betragen und in der Regel in Schritten von 500CHF aufsteigen. Die Höhe der Franchise legt fest, wie viel der Versicherte jährlich selbst bezahlen muss, bevor die Krankenkasse die Arztrechnungen begleicht. Wenn der Betrag die Schwelle nicht überschreitet, trägt der Versicherte seine Rechnungen also selbst; wenn die Franchise überschritten wird, übernimmt die Krankenkasse 90% des Rechnungsbetrages und 10% bezahlt der Versicherte weiterhin selbst. Diese 10% Kostenbeteiligung werden „Selbstbehalt“ genannt und gehen bis zu einem Höchstbetrag von 700CHF. 

Dieses private Versicherungssystem bürdet dem Versicherten eine Vielzahl von Leistungen auf, um zu verhindern, dass der Versicherte unnötigerweise einen Spezialisten aufsucht.  Somit soll auch ein gesunder Umgang mit dem Kostenbewusstsein der eigenen Behandlungen gefördert werden.

Nebst den verschiedenen Franchisen können auch die Versicherungsmodelle angepasst werden: So gibt es zum Einen die Möglichkeit der freien Arztwahl (zusätzlich zu der freien Auswahl des Zahnarztes und des Gynäkologen), welche in der Regel zu einem teureren monatlichen Krankenkassenbeitrag führt. Das Hausarzt-Modell sieht vor, dass der Bürger nicht selbst einen Termin bei einem Spezialisten anmelden kann, sondern vom Hausarzt oder der Hausärztin überwiesen werden muss, damit die Behandlung von der Krankenkasse anerkannt wird. Ähnlich funktioniert das HMO-Modell (Health Maintenance Organization), bei dem der Versicherte zuerst seinen Hausarzt aufsucht, der in einer Gruppenpraxis mit anderen Allgemeinmedizinern oder Spezialisten zusammenarbeitet. Eine noch kostengünstigere Variante ist die telefonische Beratung vor einem Arztbesuch, welche von bestimmten Krankenkassen angeboten wird. 

Sollte es dem Versicherten trotz der individuellen Anpassungen der Franchise und der Versicherungsmodelle zu finanziellen Engpässen kommen, kann kantonale Unterstützung in Form von Prämienverbilligungen beantragt werden. Dies wird von Fall zu Fall beurteilt. 

In jedem Fall bleibt es unerlässlich, bei Bedarf die Dienste von Gesundheitsexperten in Anspruch zu nehmen. Als Personalvermittler ist es auch unsere Aufgabe, diese Fachkräfte bei der Suche und in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen. 

 

Quellen: https://www.atupri.ch/docs/franchise-selbstbehalt, https://www.swissinfo.ch/ger/gesundheitspolitik_das-schweizer-gesundheitswesen-kurz-erklaert/44136626, https://www.priminfo.admin.ch/de/versicherungsmodelle

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