Um in der Schweiz arbeiten zu können, müssen Ärzte ihr Facharztdiplom bei der Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit anerkennen und sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen. Dies dauert 4-12 Wochen und setzt voraus:
Staatsangehörigkeit EU oder EFTA liegt bei der antragstellenden Person oder EhepartnerIn vor
Für Ausübung der Tätigkeit notwendige Sprachkenntnisse
Diplom wurde von in der EU-Richtlinie festgelegter Behörde ausgestellt oder anerkannt
Bestimmte Fachbereiche wie die Angiologie und Gefässchirurgie sind in der EU-Richtlinie nicht erwähnt. Somit ist deren Anerkennung durch die MEBEKO nicht möglich. Genau darum ist sie jedoch auch nicht zwingend notwendig. Es gibt einige Fachärzte mit ausländischem Diplom, die ihre Spezialisierung in Angiologie oder Gefässchirurgie an Schweizer Spitälern ausüben – auch in leitender Position. Eine Anerkennung als Arzt und ein Eintrag ins Medizinalberuferegister sind jedoch auch für diese Personen notwendige Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Schweiz.
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Quelle: https://bit.ly/2QvieJl
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