Der Zulassungsprozess von EU-Ärzten in der Schweiz wird durch neue Vorschriften erschwert. Diese verlangen, dass Ärzte im beantragten Fachgebiet in der Schweiz mindestens drei Jahre gearbeitet haben und ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Dies stellt ein Hindernis für EU-Ärzte dar, die in der Schweiz ohne vorherige Berufserfahrung arbeiten möchten. Der Bundesrat hat Zweifel geäußert, ob diese Einschränkungen mit dem EU-Freizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar sind. Eine Gesetzesänderung, die das Parlament allein durchführen kann, wäre erforderlich, um die Vorschriften zu ändern. Die EU-Kommission hat bereits darauf hingewiesen, dass die Einschränkungen diskriminierend sein könnten. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates sah vor, dass Ärzte nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems verfügen. Wie es zu dieser Situation gekommen ist, wird ebenfalls erläutert.
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