Lange Wartezeiten bei der Titelanerkennung gefährden die ärztliche Versorgung in der Schweiz.
Während Ärztinnen und Ärzte monatelang auf die Anerkennung ihrer Facharzttitel oder Diplome warten, geraten Spitäler und Praxen unter Druck. Nun hat der Kanton Zürich reagiert – und damit ein wichtiges Signal für die ganze Schweizgesetzt.
Das Zürcher Amt für Gesundheit hat seine Praxis angepasst und erlaubt es neu, Ärztinnen und Ärzte provisorisch einzusetzen, selbst wenn die Anerkennung durch MEBEKO oder SIWF noch aussteht.
Wer ein eidgenössisches Arztdiplom besitzt, darf unter Aufsicht weiterarbeiten oder neu angestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte aus der EU und EFTA mit einem hängigen Anerkennungsgesuch bei der MEBEKO dürfen vorläufig beschäftigt werden – vorausgesetzt, ihre Deutschkenntnisse sind ausreichend und der Vertrag steht unter Vorbehalt der Anerkennung.
Damit setzt Zürich ein Präjudiz, das zeigt: Verwaltungspraxis darf nicht zur Gefahr für die Versorgung werden.
Seit über einem Jahr leiden Spitäler und junge Ärztinnen und Ärzte unter den teils massiven Verzögerungen bei SIWFund MEBEKO.
Bearbeitungszeiten von bis zu zwölf Monaten beim SIWF und fünf Monaten bei der MEBEKO blockieren Karrieren, verursachen Frustration und gefährden die Planungssicherheit in Kliniken und Praxen.
Dass Zürich jetzt handelt, ist ein starkes Zeichen für Verantwortung und Pragmatismus – und sollte allen anderen Kantonen als Vorbild dienen.
Die medizinische Versorgung ist ein öffentliches Gut – sie darf nicht an administrativen Engpässen scheitern.
Zürich zeigt, dass lösungsorientiertes Handeln im Einklang mit der Sorgfaltspflicht möglich ist. Die provisorische Anstellung unter Aufsicht ist ein gangbarer Mittelweg, der Sicherheit und Versorgung gleichermaßen gewährleistet.
Andere Kantone sollten diesem Beispiel rasch folgen und ihre Vollzugspraxis ebenfalls anpassen.
So wird verhindert, dass bürokratische Hürden zu Versorgungsrisiken werden – und die Attraktivität des Schweizer Gesundheitsstandorts bleibt erhalten.
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